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RELOC – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Vermieterin: RELOC AG, Neue Winterthurerstrasse 26, 8304 Wallisellen
    (info@relocag.ch, Tel +41 44 533 12 40)
  2. Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 – 12 und 13 – 18 Uhr (Fr bis 17 Uhr).
  3. Kontaktformular: Das Kontaktformular bildet einen integrierten Bestandteil des Vertrages. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben. Allfällige Änderungen sind dem Vermieter innert zwei Arbeitstagen zu melden.
  4. Mietobjekt: Der Mieter erhält für die auf dem Mietvertrag ersichtliche Dauer das Wohnrecht in dem auf dem Mietvertrag ersichtlichen Objekt bzw. in einem Objekt der auf dem Vertrag ersichtlichen Kategorie. Die Vermieterin behält sich vor, den Mieter vor oder während der Mietdauer innerhalb einer Liegenschaft in eine Wohnung der selben oder höheren Kategorie umzusiedeln.
  5. Mietbeginn: Die Übergabe findet, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an dem auf dem Mietvertrag vereinbarten Mietbeginn statt. Der genaue Zeitpunkt muss im Vorfeld mit der Vermieterin vereinbart werden. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Ruhe- bzw. Feiertag, verschiebt sich die Übergabe auf den darauffolgenden lokalen Werktag. Der Schlüssel mit Schlüsselquittung wird Ihnen persönlich in unserem Office übergeben. Adresse: Bahnhofstrasse 36, 8304 Wallisellen.
  6. Mietende: Am letzten Miettag muss das Mietobjekt in ordentlichem Zustand bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und verlassen sein. Es dürfen keine Gegenstände im Apartment zurückgelassen werden, die nicht bei Mietantritt im Objekt waren. Die Schlüssel müssen am selben Tag bis spätestens 12.00 Uhr der Vermieterin im Office zurückgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie 7 Tage vor Ihrer Abreise einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter. Sollte die Vermieterin den Schlüssel nicht termingerecht erhalten, oder bei Verlust des Schlüssels durch den Mieter, ist die Vermieterin berechtigt zusätzlich CHF 500.00 zu verrechnen, um die Kosten für den Ersatz der betreffenden Schlösser zu decken.
  7. Anmeldung: Der Mieter ist verpflichtet, sich und allfällige weitere Mitbewohner innert 8 Tagen beim Einwohnerdienst der jeweiligen Wohngemeinde anzumelden (s. Manual im Apartment). Ein entsprechender Nachweis kann von der Vermieterin jederzeit verlangt werden
  8. Schlüssel: Siehe Schlüsselquittung (Aushändigung bei Mietbeginn). Die Schlüsselquittung bildet ein Bestandteil des Mietvertrages. Bei Verlust vom/der Schlüssel wird eine Umtriebsgebühr von CHF 500.- für den Austausch der entsprechenden Schliessanlagen berechnet.
  9. Inventarliste: Die Inventarliste bildet einen integrierten Bestandteil des Mietvertrages. Die Inventarliste des gemieteten Objektes wird dem Mieter bei der Schlüsselübergabe ausgehändigt. Allfällige Mängel oder Schäden an der Einrichtung oder fehlendes Inventar müssen innert fünf Werktagen nach Mietbeginn schriftlich der Vermieterin gemeldet werden. Nicht gemeldete Schäden bzw. fehlendes Inventar werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  10. Nutzung: Das Mietobjekt darf nur durch die im Mietvertrag aufgeführten Personen genutzt werden. Bei Überbelegung darf die Vermieterin den Mehraufwand in Rechnung stellen bzw. das Mietverhältnis fristlos kündigen. Das Mietobjekt ist ausschliesslich zu Wohnzwecken zu nutzen. Gewerbe jeglicher Art ist in unseren Apartments strengstens verboten. Die komplette Innenausstattung, das Inventar gemäss Inventarliste, Elektrizität und Wasser, der Waschturm (Waschmaschine und Trockner) sowie ein Fahrrad pro Wohnung (falls verfügbar) werden von der Vermieterin zur Nutzung angeboten. Unnötiger Strom- und Wasserverbrauch sind nicht gestattet und können nach ermessen der Vermieterin nachträglich dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
  11. Zur Mitbenützung: Je nach Verfügbarkeit und Mietvertrag – Parkplatz, Garage, Trockenraum und Einstellraum für Fahrräder und Kinderwagen
  12. Internet: Die Vermieterin bietet in allen Liegenschaften GRATIS einen Internetanschluss via WiFi (wireless LAN) zur Mitbenutzung an. Das Passwort für das jeweilige Netzwerk entnehmen Sie dem Manual in Ihrem Apartment. Unsere Hardware entspricht einem modernen Standard und ist auf eine allgemeine Nutzung (Web-Browser, E-Mails etc.) ausgerichtet. Daher ist die Nutzung des Internets auf 2 Webbrowser fähige Geräte pro Wohnung limitiert. Bei Störung oder Ausfall muss die Vermieterin innerhalb von 48h (werktags) das Problem beseitigen bzw. eine provisorische Lösung anbieten. Durch die erhöhte Nutzung des Anschlusses vor allem am Abend und an Wochenenden, kann die Vermieterin keine bestimmte bzw. gleichbleibende Download-Geschwindigkeit garantieren. Die Vermieterin ist nicht für die Hardware/Software des Mieters verantwortlich. Die Verbindung zum Internet ist ungeschützt und geschieht auf eigene Verantwortung des Mieters. Für allfällig auftretende Schäden durch Spam, Viren, Spyware, Malware etc. wird jede Haftung durch die Vermieterin abgelehnt. Für die Geschwindigkeit und Leistungen des Internet-Providers übernimmt die Vermieterin keine Garantie. Für gewerbsmässige Nutzung des Internets (Videokonferenzen, Internettelefonie etc.) bzw. bei Benötigung von grösseren Download-Mengen (Musik, Videos, Filme etc.) empfehlen wir einen privaten Anschluss durch einen Provider abzuschliessen.
  1. Sorgfaltspflicht: Der Mieter übernimmt die volle Haftung für Miete, Reinigung, allfällige Schäden (an Wohnung und Inventar) während der ganzen Dauer des Mietverhältnisses. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtung (inkl. Ofen), des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (Endreinigung wird nach Aufwand verrechnet). Des Weiteren sind die Mieter angehalten die Wohnungen regelmässig zu lüften.

Verursacht der Mieter oder ein Mitbewohner einen Schaden, ist dieser unverzüglich der RELOC AG zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder einem Mitbewohner verursachte Schäden, es sei denn, Sie können Ihr Nichtverschulden beweisen. Schäden können mit dem Depot verrechnet werden. Gleiches gilt, wenn die Wohnung durch ausserplanmässige Reparatur- bzw. Reinigungsarbeiten nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Hierdurch entstandener Mietentfall kann dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

  1. Storen: Sonnenstoren sind bei herannahendem Regen oder Wind rechtzeitig aufzuziehen. Die Kurbeln sind nach jedem Gebrauch auszuhängen und auf den Boden zu legen, um Schäden und/oder Störungen der Nachbarn zu vermeiden. Wetterbedingte Schäden, die durch fahrlässiges Handeln des Mieters entstehen, werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.
  2. Unterhalt: Bei dringenden Reparaturarbeiten muss die Vermieterin umgehend informiert werden. Ist diese nicht erreichbar und droht ein grösserer Schaden, so muss der Mieter selber nach besten Gewissen handeln.
  3. Änderungen am Mietobjekt: Dem Mieter ist es untersagt Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen.
  4. Zutrittsrecht: Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Wohnung neuen Interessenten gezeigt werden kann. Die Störungen werden so gering wie möglich gehalten. Ein Interessent wird immer von einem Mitarbeiter der Vermieterin begleitet. Ein Zutrittsrecht besteht ebenfalls für die periodische Wohnungsreinigung und deren Kontrolle, sowie für auszuführende Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen.
  5. Mietzins: Der vereinbarte Mietzins ist im Voraus und monatlich zur Zahlung fällig. Die Aushändigung der Schlüssel und die Übergabe des Mietobjektes erfolgt erst nach Zahlung des ersten vereinbarten Mietzinses und des vereinbarten Depots (Geld muss auf dem Konto der Vermieterin gutgeschrieben sein oder Bar- bzw. Kartenzahlung vor Ort). Die Zahlungen haben pünktlich zu erfolgen. Bei Nichtzahlung ist der Vermieter berechtigt den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern. Dies gilt auch während der Mietperiode und bei Vertragsverlängerung. Der Mietzins ist rechtzeitig bezahlt, wenn der Vermieter am Fälligkeitsdatum über das Geld verfügen kann. Bei verspäteter Mietzinszahlung ist die Vermieterin berechtigt dem Mieter alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen sowie einen Verzugszins von 5% in Rechnung zu stellen. Bei Überweisung des Betrages sind jegliche Transaktionskosten vom Mieter zu tragen.
  6. Depot: Das Depot dient zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis und ist bei Abschluss des Mietvertrages sofort zur Zahlung fällig. Das Depot abzgl. allf. Verrechnungen wird innert sechs Wochen nach Vertragsbeendigung auf das vom Mieter angegebene Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung an den Mieter oder eine Verrechnung mit dem Mietzins oder anderen Forderungen des Vermieters durch den Mieter ist ausgeschlossen.
  7. Kreditkarte: Wir akzeptieren folgende Kreditkarten: Visa, MasterCard, American Express sowie EC Maestro. Falls die Zahlung per Kreditkarte erfolgt, wird Ihnen die Kommission in Form eines Aufpreises von 3% verrechnet. Des Weiteren müssen allfällige Kosten für Rückbuchungen vom Mieter übernommen werden. Der Vermieter ist berechtigt, gültige Kreditkarten-Daten, zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche, anzufordern, während der Dauer des Mietverhältnisses aufzubewahren und bis 2 Wochen nach Auszug allfällige Ansprüche (Leistungen, während der Mietperiode verursachte Schäden, fehlendes Inventar o.Ä.) der angegebenen Kreditkarte zu belasten.
  8. Reinigung: Die Wohnung wird (sofern nicht anders vereinbart) einmal wöchentlich gereinigt. Der jeweilige Wochentag wird Ihnen bei der Schlüsselübergabe mitgeteilt. Einen genauen Zeitpunkt für die Reinigung können wir Ihnen aus organisatorischen Gründen nicht nennen. Falls Sie einen bestimmten Termin für die Reinigung Ihrer Wohnung wünschen, verrechnen wir Ihnen zusätzlich CHF 50.- pro Reinigung.

Die wöchentliche Unterhaltsreinigung beinhaltet die Oberflächenreinigung der Wohnung, der Küche und des Badezimmers sowie den Wechsel der vorhandenen Bett- und Frotteewäsche. Bitte hinterlassen Sie die Wohnung am Reinigungstag in einem ordentlichen Zustand, damit die Reinigung ungehindert durchgeführt werden kann. Abfallsäcke werden vom Reinigungspersonal nicht entsorgt (Ausnahme: Uster) und persönliche Gegenstände nicht aufgeräumt.

  1. Versicherung: Der Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Mietdauer in Form einer Privathaftpflichtversicherung gegen Mieterschäden versichert zu sein. Für die Sicherheit (Einbruch, Diebstahl etc.) des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Für eingebrachte Sachen des Mieters lehnt die Vermieterin jede Haftung ab. Der Mieter ist für die entsprechende Versicherung selbst verantwortlich.
  2. Parkplatz: Ausser auf dem durch den Mieter angemieteten Parkplatz ist es dem Mieter und seinen Gästen nicht erlaubt Fahrzeuge auf reservierten Parkplätzen abzustellen.
  3. Fahrräder: Fahrräder dürfen nur an den hierfür bestimmten Plätzen abgestellt werden.
  4. Hausruhe: Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr soll im Haus absolute Ruhe herrschen. Im Übrigen wird auf die geltenden Vorschriften der örtlichen Polizei- und Gemeindeverordnung hingewiesen.
  5. Treppenhaus: Das Treppenhaus ist nicht Bestandteil der gemieteten Wohnung und darf deshalb weder zur kurz- noch zur langfristigen Lagerung von Gegenständen benutzt werden.
  6. Rauchen: Das Rauchen ist in unseren Wohnungen sowie den öffentlichen Bereichen der Liegenschaften strengstens verboten. Bei Verstoss gegen das Rauchverbot können entsprechende Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden (min. CHF 500).
  7. Haustiere: Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Vermieterin ist das Halten von Tieren (auch Kleintiere) und kultivieren von Pflanzen verboten.
  8. Verlängerung: Nach Absprache mit der Vermieterin und je nach Verfügbarkeit der gemieteten Wohnung kann das Mietverhältnis jeweils um mindestens 14 Tage verlängert werden. Bitte informieren Sie die Vermieterin min. 2 Wochen vor Ablauf Ihres Vertrages schriftlich über allfällige Verlängerungsabsichten. Zu spät eingegangene Verlängerungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und führen allfällig zur Weitervermietung des Objektes.
  9. Endreinigung: Die Vermieterin berechnet im Voraus einen fixen Akontobetrag für die Endreinigung. Falls die Wohnung unter ungeeigneten Bedingungen überlassen wird, werden die zusätzlichen Kosten für die Endreinigung mit CHF 50-/Std. an den Mieter weiterverrechnet.
  10. Post: Während des Aufenthaltes werden Briefe und Pakete direkt durch die Schweizerische Post oder andere Paketdienste zugestellt. Sendungen sind entsprechend mit dem jeweiligen Wohnungsnamen zu kennzeichnen. Post oder Warensendungen, welche nach dem Auszug zugestellt werden, werden von der Vermieterin sorgfältig behandelt, aufbewahrt (max. 1 Monat) bzw. auf Wunsch gegen Entgelt an die neue Adresse nachgesendet.
  11. Fundsachen: Fundsachen werden von der Vermieterin eingelagert und die Eigentümer entsprechend informiert. Nach dem Ablauf der 1 monatigen Aufbewahrungsfrist ist die Vermieterin berechtigt Fundsachen unter Berechnung einer angemessenen Gebühr zu entsorgen.
  12. Rücktritt: Bei einem Rücktritt durch den Mieter werden folgende Annullationsgebühren geschuldet: Bis 40 Tage vor Mietbeginn 10%, 39 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50%, 29 bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% des Rechnungsbetrages und 6 Tage vor Mietbeginn und am Anreisetag ist der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet (max. eine Monatsmiete). Massgebend ist das Eintreffen der Mitteilung des Mieters bei der Vermieterin (an Wochenenden und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend). Wird das Objekt nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. Im Falle einer vorzeitigen Abreise bleibt der Mieter ebenfalls zur vollumfänglichen Zahlung des Mietzinses verpflichtet.
  13. Anwendbares Recht: Dieser Mietvertrag untersteht schweizerischem Recht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 253ff. OR).
  14. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der gemieteten Sache.